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Spiel- und Platzordnung Tennisplätze

Spielordnung


  1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder der Tennisabteilung des SVK, sowie Gastspieler die im Rahmen der Onlinebuchung einen Platz kostenpflichtig reservieren.

  2. Als Gastspieler wird bezeichnet, wer kein Mitglied der TASVK ist.

  3. Faires und sportliches Verhalten wird von jedem, der sich auf der Tennisanlage aufhält erwartet.

  4. Eine Platzbuchung hat immer online zu erfolgen, auch für Mitglieder der TASVK.

  5. Der Online Buchungsplan hat bei Doppelbelegung Vorrang.

  6. Als Gastspieler ist eine Registrierung auf https://app.tennis04.com/de/berkheim/registrieren zwingend erforderlich.

  7. Die Platzgebühr für Gastspieler beträgt 12 € pro Platz und Stunde. Die Gebühr wird aufgeteilt, sofern mehrere Personen buchen.

  8. Die Platzgebühr wird anschließend in Rechnung gestellt oder per Lastschrift eingezogen.

  9. Alle Spieler die sich auf dieser Tennisanlage aufhalten, verpflichten sich mit Betreten der Anlage, zur Einhaltung der Spiel- Belegungs- und Platzordnung und verhalten sich dementsprechend regelkonform.


Platzordnung


  1. Die Tennisanlage und ihre Einrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln und stets sauber zu halten.

  2. Auf den Tennisplätzen, sowie in allen Räumen welche die Anlage bietet, ist das Rauchen nicht gestattet.

  3. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden, andere Sport- und Laufschuhe sind nicht erlaubt.

  4. Sportkleidung ist bindend vorgeschrieben, Tenniskleidung ist erwünscht.

  5. Der Aufenthalt von Zuschauern auf den Tennisplätzen, bzw. innerhalb der Platzumzäunung ist nicht erlaubt.

  6. Folgende Pflegemaßnahmen sind von den Spielern eigenverantwortlich durchzuführen: „Fremdkörper“ vom Platz entfernen, bei Trockenheit beregnen, nach Spielende den kompletten Platzbereich abziehen.

  7. Nach Regen darf erst wieder gespielt werden, wenn der Platz gleichmäßig abgetrocknet ist, keine „Pfützen“ mehr auf dem Platz sind und es beim Betreten keine „Schuh-Abdrücke“  im aufgeweichten Sand gibt.

  8. Alle Mitglieder und Gäste haben den Weisungen des Platzwarts, oder dessen anwesenden Stellvertreters Folgen zu leisten.

  9. Der Platzwart kann die Plätze wegen notwendiger Pflegearbeiten, oder wegen Unbespielbarkeit vorübergehend sperren.

  10. Beim Verlassen der Tennisanlage sind die Tore wieder zu verschließen.

  11. Hunde und sonstige Tiere sind von der Tennisanlage fernzuhalten.

  12. Das Befahren der Wege und Einrichtungen mit Fahrrädern ist ebenso nicht gestattet.

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